Informationen zu Spenden

Wir schicken Ihnen nach jeder Spende eine Zuwendungsbestätigung. Sollten Sie eine Jahres-Zuwendungsbestätigung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Der Steuergesetzgeber hat das Spenden und Stiften der Bürger in Deutschland sehr großzügig neu geregelt: rückwirkend zum 1. Januar 2007 sind jetzt Spenden bis zu 20 Prozent, Kapitalstiftungen bis zu 1 Million € steuerlich abzugsfähig. Der neue Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte ist zeitlich gesehen unbegrenzt vortragsfähig. Eine Spende aus dem Jahr 2010 kann auch noch in fünf Jahren geltend gemacht werden. Auch für Firmenspenden wurde der Spielraum erweitert (vgl. dazu die Leseversion des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 15. Oktober 2007).

Nutzen Sie also diesen Spielraum auch für Ihre Zustiftung an HandWerk stiftet Zukunft.